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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 05 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestag hat die Kompetenzen von Notfallsanitätern in lebensbedrohlichen Einsatzsituationen erweitert. Künftig dürfen sie bis zum Eintreffen eines Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen, einschließlich invasiver Maßnahmen, durchführen, wenn diese in der Ausbildung erlernt wurden, beherrscht werden und notwendig sind, um Lebensgefahr oder schwere Folgeschäden abzuwenden. Ziel der Neuregelung ist mehr Rechtssicherheit, da Notfallsanitäter bislang bei eigenständigem Handeln zwischen dem Risiko eines Verstoßes gegen de…