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Rechtsreport: Aufbewahrung von Patientenakten – Deutsches Ärzteblatt

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 05 · S. 1 bis 1

Dokument
599892
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 05 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-02-05 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Rechtsreport behandelt die Frage, wer nach dem Tod eines Arztes für die Aufbewahrung von Patientenakten zuständig ist. Das OLG Rostock entschied, dass hierfür nicht die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich ist, da § 4 Abs. 1 Nr. 14 HeilBerG M-V keine eigene Aufbewahrungspflicht der Kammer begründet. Grundsätzlich geht die Pflicht zur Verwahrung von Patientenunterlagen nach dem Tod des behandelnden Arztes auf die Erben über. Im konkreten Fall war zunächst kein Erbe festgestellt, weshalb ein Nachlasspfleger bestellt wurde. Das Gericht sieht in solchen Fällen die Nachlasspflegschaft nach § 1960 Abs…

Schlagworte

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