Rechtsreport: Aufbewahrung von Patientenakten – Deutsches Ärzteblatt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 05 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Rechtsreport behandelt die Frage, wer nach dem Tod eines Arztes für die Aufbewahrung von Patientenakten zuständig ist. Das OLG Rostock entschied, dass hierfür nicht die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich ist, da § 4 Abs. 1 Nr. 14 HeilBerG M-V keine eigene Aufbewahrungspflicht der Kammer begründet. Grundsätzlich geht die Pflicht zur Verwahrung von Patientenunterlagen nach dem Tod des behandelnden Arztes auf die Erben über. Im konkreten Fall war zunächst kein Erbe festgestellt, weshalb ein Nachlasspfleger bestellt wurde. Das Gericht sieht in solchen Fällen die Nachlasspflegschaft nach § 1960 Abs…