Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage VI (Off-Label-Use) – Clostridium botulinum Toxin Typ A bei aufgabenspezifischer…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 05 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ergänzt die Arzneimittel-Richtlinie um eine Off-Label-Anwendung von Clostridium-botulinum-Toxin Typ A bei aufgabenspezifischer fokaler Dystonie, etwa Graphospasmus, Musikerdystonie, Tastatur- oder Golferkrampf. Ziel der Behandlung ist, die betroffene spezifische Tätigkeit durch lokale Schwächung der dystonen Muskulatur zu verbessern und die Beschwerden zu lindern. Eine Behandlung kommt für Patientinnen und Patienten mit klinisch gesicherter Diagnose in Betracht, sofern keine Überempfindlichkeit gegen Botulinumtoxin A und keine Infektion an der Injektionsstelle vorl…