CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit! Luxemburger Richter entlasten die Beschäftigten im Gesundheitsdienst
Wir im Krankenhaus, Hamburg · 2000 · Heft 12 · S. 10
Dokument
59990
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000 ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten. Als Folge dieser Entscheidung gelten künftig dafür die Arbeitszeitbegrenzungen nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz bzw. nach der Europäischen Arbeitzeitrichtlinie direkt.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
URTEIL
EUROPA
ARBEIT
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
ÄRZTE
SICHERHEIT
RICHTLINIE
Wir im Krankenhaus
Hamburg