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Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit! Luxemburger Richter entlasten die Beschäftigten im Gesundheitsdienst

Wir im Krankenhaus, Hamburg · 2000 · Heft 12 · S. 10

Dokument
59990
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wir im Krankenhaus, Hamburg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2000
Jahrgang 4
Seiten
10
Erschienen: 2000-12-01 00:00:00
ISSN
1435-2729
DOI

Zusammenfassung

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000 ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten. Als Folge dieser Entscheidung gelten künftig dafür die Arbeitszeitbegrenzungen nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz bzw. nach der Europäischen Arbeitzeitrichtlinie direkt.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST URTEIL EUROPA ARBEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG ÄRZTE SICHERHEIT RICHTLINIE Wir im Krankenhaus Hamburg