Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen gemäß § 92 Absatz 7g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für Entscheidunge…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 05 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert über die Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen für Entscheidungen zur Erstfassung der Richtlinie über außerklinische Intensivpflege. Anlass ist das GKV-IPReG, das den G-BA beauftragt, Inhalt, Umfang und Anforderungen der außerklinischen Intensivpflege in seinen Richtlinien zu regeln. Vor der abschließenden Entscheidung sollen die gesetzlich vorgesehenen Organisationen sowie weitere betroffene Fachgesellschaften, Organisationen oder Personen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Dazu fordert der G-BA die in § 132l Abs. 1 SGB V genannten Leistungserb…