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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztinnen und Ärzte müssen für Impfatteste zur COVID-19-Schutzimpfung keine detaillierten Diagnosen angeben. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums genügt eine formlose Bescheinigung, dass eine Erkrankung vorliegt, die nach der Impfverordnung zu einer Priorisierung führt. Dies betrifft insbesondere Personen mit Erkrankungen der Priorisierungsgruppen 2 und 3, etwa Trisomie 21, Demenz, geistige Behinderung, Organtransplantation sowie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD, Asthma, Krebs, Autoimmunerkrankungen, Immundefizienz, HIV, chronische Nieren- oder Lebererkrankungen und Adipositas. Die KBV bewe…