Kinderkrankengeld: Ärztliche Bescheinigung nicht immer erforderlich – Deutsches Ärzteblatt
Hillienhof, A.; dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text berichtet über eine Neuregelung beim Kinderkrankengeld: Eltern können die Leistung künftig auch dann beantragen, wenn Schule, Kita oder Betreuungseinrichtung ihres Kindes coronabedingt geschlossen oder eingeschränkt sind, und zwar rückwirkend zum 5. Januar 2021. Dafür ist keine ärztliche Bescheinigung nötig; meist reicht eine Bestätigung der Einrichtung, sofern die Krankenkasse diese verlangt. Nur wenn das Kind wegen Krankheit betreut werden muss, bleibt die ärztliche Bescheinigung erforderlich. Gleichzeitig werden die Kinderkrankentage pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt, Alleinerziehende erhalten…