Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft – im Folgenden…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text dokumentiert Änderungen an zwei vertragsärztlichen Regelungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband: der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung nach § 75a SGB V sowie der Onkologie-Vereinbarung. Bei der Weiterbildungsförderung werden einzelne Verfahrensdetails angepasst: In der Vereinbarung selbst wird eine Satzpassage gestrichen, in der Anlage II wird im Antragsanhang das Feld „Datum der Approbation“ ergänzt. In der Anlage IV wird die Frist für eine Regelung in § 8 Abs. 4 Nr. 3 von 30. Juni 2022 auf 31. Dezember 2022 verlängert. Außerdem wird in der Protokollnotiz die…