Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AMRL): Anlage VI (Off-Label-Use) – Doxycyclin zur Behandlung des Bullösen Pemphigoids –…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Arzneimittel-Richtlinie um eine Off-Label-Indikation für Doxycyclin bei bullösem Pemphigoid ergänzt. Ziel der Behandlung ist die Unterdrückung der Blasenbildung beziehungsweise die Heilung. Doxycyclin soll insbesondere bei älteren Patientinnen und Patienten oder bei reduziertem Allgemeinzustand als Monotherapie erwogen werden, wenn systemische Glukokortikoide oder Azathioprin eine weitere Verschlechterung erwarten lassen. Zugelassen für das Anwendungsgebiet sind weiterhin topische bzw. systemische Glukokortikoide sowie Azathioprin und Dapson nur bei fehlender risikoärmerer…