Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Erweiterte Verordnungsbefugnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Ergothe…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erweitert die Heilmittel-Richtlinie vor allem für die Ergotherapie: Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten erhalten eine eigenständige Verordnungsbefugnis, allerdings nur innerhalb klar definierter Indikationen. Zulässig ist die Verordnung bei Diagnosen aus dem Indikationsspektrum der Psychotherapie bzw. bei neuropsychologischer Therapie; darüber hinaus auch bei Störungen aus Kapitel V der ICD-10-GM, wenn eine Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgt. Die Richtlinie wird sprachlich und inhaltlich auf den Begriff…