Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tezacaftor/Ivacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationsbehandlung mit Ivacaf…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17. Dezember 2020 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII, im Rahmen der Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V. Für Tezacaftor/Ivacaftor wurde die Wirkstoffkombination in die Richtlinie aufgenommen; sie ist für die Behandlung der zystischen Fibrose bei Patienten ab 12 Jahren vorgesehen, die bezüglich F508del heterozygot sind. Im selben Beschlussverfahren wurden weitere Wirkstoffe bzw. Indikationen in Anlage XII ergänzt. Die Beschlüsse traten jeweils am 17. Dezember 2020 in Kraft und sind auf der Website des G-BA abrufbar. Der Text ist eine…