Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Fostamatinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2020 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII um den Wirkstoff Fostamatinib zu ergänzen. Damit ist der Wirkstoff in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im vorliegenden Text werden zudem weitere, parallel gefasste Beschlüsse des G-BA erwähnt, etwa zu Encorafenib sowie zu Tezacaftor/Ivacaftor bei zystischer Fibrose. Für Tezacaftor/Ivacaftor wurden unterschiedliche Patientengruppen genannt, nämlich Patienten ab 12 Jahren mit heterozygoter bzw. h…