Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Encorafenib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text berichtet über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. Darin wurden neue Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen in die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aufgenommen. Genannt werden Encorafenib sowie Tezacaftor/Ivacaftor für die Behandlung der zystischen Fibrose, jeweils mit unterschiedlichen Anwendungsgebieten bzw. Patientengruppen. Die Beschlüsse traten am selben Tag in Kraft und sind auf der Website des G-BA abrufbar. Der Text dokumentiert damit vor allem formale Aktualisierungen der Arzneimittel-Richtlinie und kein…