Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tezacaftor/Ivacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationsbehandlung mit Ivacaf…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17. Dezember 2020 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) zu neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Im vorliegenden Text werden mehrere Beschlüsse genannt, darunter zu Encorafenib und Fostamatinib sowie zu Tezacaftor/Ivacaftor. Für Tezacaftor/Ivacaftor betrifft der Beschluss die Behandlung der zystischen Fibrose in Kombination mit Ivacaftor. Die Wirkstoffkombination wurde in Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. Der Beschluss trat jeweils am Tag der Beschlussfassung in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im Text werden für Tez…