Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Ivacaftor – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält mehrere Bekanntmachungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII, im Rahmen der Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V. Genannt werden Caplacizumab, Ivacaftor, Ozanimod und Osilodrostat. Für Ivacaftor beschloss der G-BA am 17. Dezember 2020, die Richtlinie um diesen Wirkstoff zu ergänzen; der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der G-BA-Website abrufbar. Die Mitteilungen dokumentieren damit die formale Aufnahme der Wirkstoffe in die Richtlinie und die jeweilige Rechtswirksamkeit der Beschlüsse.