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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Osilodrostat – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Dokument
599978
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 7. Januar 2021 im schriftlichen Verfahren eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde der Wirkstoff Osilodrostat in die Liste der Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Inhaltlich handelt es sich damit um die formale Aufnahme von Osilodrostat in die Richtlinie; weitere Angaben zu Indikation, Nutzenbewertung oder Auflagen enthält der vorliegende Textausschnitt nicht.
Schlagworte
Arzneimittel
Kardiologie
Neurologie
Onkologie
Urologie
Deutsches Ärzteblatt