Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Caplacizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 04 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 7. Januar 2021 im schriftlichen Verfahren eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Caplacizumab ergänzt. Damit wurde eine Entscheidung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V in die Richtlinie aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im vorliegenden Ausschnitt werden zusätzlich weitere, parallel gefasste Beschlüsse genannt, etwa zu Ivacaftor, Ozanimod und Osilodrostat. Diese Mitteilung dokumentiert somit vor allem die formale Aufnahme von Caplacizumab in die Arzneimittel-Rich…