CareLit Fachartikel
Arbeits- und Patientenschutz
Scholz, R.; Kurz, S. · Heilberufe · 2012 · Heft 10 · S. 36 bis 39
Dokument
600128
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer wieder die gleiche Diskussion: Künstliche Fingernägel, Nagellack oder Eheringe im Dienst – sind sie gestattet oder verboten? Wann muss Schutzkleidung getragen werden? Wann eine Schutzmaske? Besinnt man sich auf einfache aber wirksame Methoden der Infektionsprävention, die mit Semmelweis, dem Erfinder der Händedesinfektion, ihren Anfang nahmen und zu der die Personalhygiene gehört, wird schnell deutlich: Es gibt klare Regeln.
Schlagworte
Immer
Wieder
Gleiche
Diskussion
Künstliche
Fingernägel
Nagellack
Eheringe
Dienst
Gestattet
Verboten
Schutzkleidung
Heilberufe