CareLit Fachartikel

Besserer Schutz für Wistleblower

Höfert, R. · Heilberufe · 2011 · Heft 10 · S. 46 bis 47

Dokument
600232
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Höfert, R.
Ausgabe
Heft 10 / 2011
Jahrgang 63
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Unternehmensinteressen kontra freie Meinungsäußerung — Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber anprangert, darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle einer Berliner Altenpflegerin und bestätigte damit auch die ethische Verantwortung von Pflegenden.

Schlagworte

Unternehmensinteressen Kontra Freie Meinungsäußerung Missstände Seinem Arbeitgeber Anprangert Weiteres Gekündigt Entschied Jetzt Heilberufe