CareLit Fachartikel
Besserer Schutz für Wistleblower
Höfert, R. · Heilberufe · 2011 · Heft 10 · S. 46 bis 47
Dokument
600232
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unternehmensinteressen kontra freie Meinungsäußerung — Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber anprangert, darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle einer Berliner Altenpflegerin und bestätigte damit auch die ethische Verantwortung von Pflegenden.
Schlagworte
Unternehmensinteressen
Kontra
Freie
Meinungsäußerung
Missstände
Seinem
Arbeitgeber
Anprangert
Weiteres
Gekündigt
Entschied
Jetzt
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