Berufshaftpflichtversicherung: Ministerium will Mindestsumme festschreiben – Deutsches Ärzteblatt
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel berichtet über geplante gesetzliche Änderungen zur Berufshaftpflichtversicherung im vertragsärztlichen Bereich. Nach einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen Vertragsärzte, -psychotherapeuten und Zahnärzte künftig ausdrücklich verpflichtet sein, sich ausreichend gegen Haftpflichtgefahren aus der Berufsausübung zu versichern. Vorgesehen ist eine Mindestversicherungssumme von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall. Die Höhe soll sich am individuellen Risiko orientieren, etwa an Facharztgruppe, Leistungsspektrum, Patientenkollektiv und Hierarchiestufe. Hint…