Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text dokumentiert eine Änderungsvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen. Inhaltlich werden vor allem Fristen und Datumsangaben in Anlage 2 „Spezifische Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Heilmittel“ angepasst: Für die bis 30.09.2020 gültige Fassung wird das Enddatum auf 31.12.2020 verschoben, und für die ab 01.10.2020 vorgesehene Fassung werden sämtliche relevanten Datumsangaben auf 01.01.2021 geändert, einschließlich Kopfzeilen, Übersc…