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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Soziotherapie-Richtlinie: Verordnungsberechtigung für Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psych…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
600598
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) änderte die Soziotherapie-Richtlinie, um den Kreis der Verordnungsberechtigten zu erweitern. Neu dürfen auch Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie Soziotherapie verordnen. Zudem wurde § 4a ergänzt: Die entsprechende Regelung gilt nun ausdrücklich auch für die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung. Die Richtlinie trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft; laut redaktioneller Anmerkung der KBV wurde der Beschluss am 4. Juli 2020 wirksam.
Schlagworte
Berlin
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