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Änderung der Übergangsregelungen zu den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Erfüllung der Pflichten der Leistungserbringer der Verordnung zum Anspruch auf bes…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
600604
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 45 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2020-11-06 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text informiert über eine Änderung der Übergangsregelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Abrechnung und Meldung von SARS-CoV-2-Labortestungen nach der Coronavirus-Testverordnung. Ziel ist es, die Pflichten der Leistungserbringer für zurückliegende Testzeiträume genauer zu regeln. Zentral ist die Verlängerung der Frist für die Nachmeldung bzw. Einreichung bestimmter Abrechnungsunterlagen: Für Leistungen, die im Zeitraum vom 14. Mai bis 31. Juli 2020 veranlasst wurden, müssen die Unterlagen nun bis spätestens 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Auch für Testungen bis zum 14. August 2020 sin…

Schlagworte

Coronavirus Infektion Ärzte Ärztinnen Chemie Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt