Änderung der Übergangsregelungen zu den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Erfüllung der Pflichten der Leistungserbringer der Verordnung zum Anspruch auf bes…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über eine Änderung der Übergangsregelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Abrechnung und Meldung von SARS-CoV-2-Labortestungen nach der Coronavirus-Testverordnung. Ziel ist es, die Pflichten der Leistungserbringer für zurückliegende Testzeiträume genauer zu regeln. Zentral ist die Verlängerung der Frist für die Nachmeldung bzw. Einreichung bestimmter Abrechnungsunterlagen: Für Leistungen, die im Zeitraum vom 14. Mai bis 31. Juli 2020 veranlasst wurden, müssen die Unterlagen nun bis spätestens 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Auch für Testungen bis zum 14. August 2020 sin…