Fortbildungen: Nachweispflicht bis Jahresende verlängert – Deutsches Ärzteblatt
Maybaum, T.; EB · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Artikel beschriebene Frist zur Vorlage des Fortbildungsnachweises von 250 Punkten wurde wegen der Coronapandemie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dies gilt für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; auch bereits verhängte Sanktionen wegen fehlender Nachweise können ausgesetzt werden. Hintergrund ist, dass Fortbildungen, Kongresse und Qualitätszirkel pandemiebedingt nur eingeschränkt möglich sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich für die Verlängerung eingesetzt, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit zugestimmt hatte. Im zweiten Themenblock weist di…