Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V – Arzneimittel – für das Jahr 2021 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel veröffentlicht die bundesweiten Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V für Arzneimittel und erläutert, wie GKV-Spitzenverband und KBV die Grundlagen für regionale Arzneimittelvereinbarungen 2021 festlegen. Für 2020 werden die Anpassungsfaktoren bundesweit mit +3,7 Prozent bewertet, für 2021 insgesamt mit +4,6 Prozent; regionale Vertragspartner sollen diese Vorgaben unter Berücksichtigung der Versorgungssituation anwenden. Pandemiebedingte Mehr- und Minderausgaben durch Botendienstregelung und Mehrwertsteuersenkung bleiben dabei unberücksichtigt. Der Schwerpunkt liegt auf Wirtschaftlichkeit durch Leits…