Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 SGB V – Heilmittel – für das Jahr 2021 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält vor allem die Rahmenvorgaben der KBV und des GKV-Spitzenverbands für Heilmittel-Vereinbarungen im Jahr 2021. Ziel ist es, regionale Heilmittelvereinbarungen auf Basis der bundesweiten Vorgaben unter Berücksichtigung regionaler Versorgungsbedingungen weiterzuentwickeln. Für 2021 werden keine kv-bezogenen Ausgabenvolumina festgesetzt; stattdessen sollen die für 2020 vereinbarten Volumina, angepasst um Neubewertungen, als Grundlage dienen. Die Vertragspartner vereinbaren eine Gesamtbewertung der nicht einzeln bewerteten Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 SGB V von plus 3,2 %, unter anderem wegen I…