Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses 1. über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß § 135 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch: Bewertung der Sel…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kündigt an, die Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene nach operativ versorgter Sprunggelenksfraktur im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags nach § 135 Abs. 1 SGB V zu bewerten. Geprüft wird, ob therapeutischer Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse belegt sind und ob die Methode ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden darf. Parallel dazu werden mögliche Stellungnahmeberechtigte ermittelt: Betroffene Medizinproduktehersteller sollen sich beim G-BA melden, wenn si…