Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung (VerfO): Verfahren zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Umsetzung der Änd…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) passt die Verfahrensordnung an die Änderungen des § 137e SGB V an und konkretisiert das Verfahren zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Zentrale Neuerung ist, dass nach Annahme eines Antrags das Potenzial einer Erprobung festgestellt wird; die eigentliche Durchführung wird anschließend gesondert eingeleitet und angekündigt. Ein Anspruch auf Durchführung entsteht dadurch nicht. Zudem kann der G-BA ein Beratungsverfahren aussetzen, wenn in absehbarer Zeit aussagekräftige Studienergebnisse erwartet werden. Hersteller von Medizinprodukten, de…