Änderung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text dokumentiert eine Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zur Änderung mehrerer Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V. Im Mittelpunkt stehen Anpassungen der Regelungen für Ultraschalldiagnostik sowie für Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und die Strahlentherapie. Inhaltlich werden Verweise auf technische und rechtliche Prüfrichtlinien aktualisiert, insbesondere auf die neue Sachverständigen-Prüfrichtlinie vom 1. Juli 2020. In der Ultraschallvereinbarung entfällt § 11 Abs. 8; außerdem werden Protokollnotizen geän…