Änderung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschallvereinbarung) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über Änderungen mehrerer Vereinbarungen zur Qualitätssicherung nach § 135 Abs. 2 SGB V, insbesondere zur Ultraschalldiagnostik sowie zu radiologischen und strahlentherapeutischen Untersuchungen. KBV und GKV-Spitzenverband passen die Regelungen an neue technische und organisatorische Vorgaben an. In der Ultraschallvereinbarung wird § 11 Abs. 8 gestrichen; in den Protokollnotizen wird festgelegt, dass sich die erste Schwerpunktprüfung ab 2017 auf 3 % der neu genehmigten Ärzte bezieht. Für die Jahre 2021 und 2022 werden keine Vorgaben für schwerpunktmäßige Überprüfungen gemacht; die KVen können…