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Änderung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschallvereinbarung) – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
600665
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 44 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2020-10-30 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text informiert über Änderungen mehrerer Vereinbarungen zur Qualitätssicherung nach § 135 Abs. 2 SGB V, insbesondere zur Ultraschalldiagnostik sowie zu radiologischen und strahlentherapeutischen Untersuchungen. KBV und GKV-Spitzenverband passen die Regelungen an neue technische und organisatorische Vorgaben an. In der Ultraschallvereinbarung wird § 11 Abs. 8 gestrichen; in den Protokollnotizen wird festgelegt, dass sich die erste Schwerpunktprüfung ab 2017 auf 3 % der neu genehmigten Ärzte bezieht. Für die Jahre 2021 und 2022 werden keine Vorgaben für schwerpunktmäßige Überprüfungen gemacht; die KVen können…

Schlagworte

Berlin Ärzte Strahlentherapie Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt