Änderung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband änderten die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur kurativen Mammographie nach § 135 Abs. 2 SGB V. Inhaltlich werden vor allem Verweise auf die rechtlichen Grundlagen der technischen Prüfung von Röntgeneinrichtungen aktualisiert: Die bisherige Bezugnahme auf die Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung wird durch die Sachverständigen-Prüfrichtlinie nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung vom 1. Juli 2020 ersetzt. Zudem wird in weiteren Paragraphen statt der alten Regelung auf Anlage 1 dieser Prü…