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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung angesichts steigender COVID-19-Infektionszahlen erneut verlängert. Vom 19. Oktober 2020 bis zunächst 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden; eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Begründet wird die Maßnahme mit der aktuell beschleunigten Infektionsdynamik durch SARS-CoV-2 und gleichzeitig vermehrten grippalen Infekten. Ziel ist es, unnötige Praxisbesuche zu ve…