Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 522. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Bewertungsausschusses zur 522. Sitzung enthält mehrere Änderungen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit gestaffelter Wirkung zum 1. Juli 2020, 1. Oktober 2020 und 1. Januar 2021. Für Juli 2020 werden vor allem redaktionelle Klarstellungen und formale Markierungen im Anhang 3 vorgenommen, darunter die Kennzeichnung bestimmter Gebührenordnungspositionen. Zum 1. Oktober 2020 werden mehrere EBM-Regelungen angepasst: neue oder geänderte Gebührenordnungspositionen und Präambeln, Klarstellungen zu Abrechnungsvoraussetzungen nach stationärer operativer Behandlung (u. a. 28-Tage-Regel), Änderunge…