Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 523. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Bewertungsausschusses ändert den EBM mit Wirkung ab Juli bzw. Oktober 2020 vor allem im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. Neu bzw. angepasst werden Abrechnungspositionen für den Direktnachweis von SARS-CoV-2 mittels Antigentest (GOP 32779) sowie für die damit verbundene Zusatzpauschale 02402 und den Zuschlag 02403. Für 02402 werden Gespräch, Abstrichentnahme aus den oberen Atemwegen, Ergebnismitteilung und bei Bedarf ein ärztliches Zeugnis als Leistungsinhalt beschrieben; die Position ist höchstens viermal pro Behandlungsfall berechnungsfähig und bei Warnung durch die Corona-Warn-App auch ohne Abstr…