Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 60. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der ergänzte Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 den EBM um Regelungen zu Telekonsilien erweitert und die Abrechnung entsprechender Leistungen neu strukturiert. Im Mittelpunkt steht die Aufnahme der GOP 01670 bis 01672: 01670 vergütet die Einholung eines Telekonsiliums, einschließlich Beschreibung der Fragestellung, Zusammenstellung und elektronischer Übermittlung relevanter Informationen sowie Einwilligung des Patienten; 01671 erfasst die telekonsiliarische Beurteilung mit schriftlichem Bericht und elektronischer Übermittlung; 01672 ist ein Zuschlag für die Fortsetzung der Beurteilung. Die L…