Änderungen zum Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für die Verordnungssoftware von Heilmitteln (Anlage 29 BMV-Ä) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekanntmachung von KBV und GKV-Spitzenverband ändert den Anforderungskatalog für Verordnungssoftware von Heilmitteln nach § 73 SGB V. Präzisiert werden vor allem die Prüf- und Dokumentationslogik bei Heilmittelverordnungen: Die Software muss ICD-10-GM-Codes, Diagnosegruppen sowie vorrangige, ergänzende und standardisierte Heilmittel anhand der Stammdateien eindeutig validieren. Neu bzw. angepasst sind Regeln zur Berechnung und Begrenzung der Verordnungsmenge je Verordnung; zu hohe Eingaben dürfen nicht zum Abbruch führen, sondern müssen automatisch auf den höchstmöglichen zulässigen Wert korrigiert werden. Z…