Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Apalutamid – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII, die Nutzenbewertungen neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V regelt, wurden mehrere Arzneimittel ergänzt: Apalutamid, Avelumab, die Wirkstoffkombination Trifluridin/Tipiracil sowie Cobicistat. Der G-BA fasste die Beschlüsse am 1. Oktober 2020; sie traten noch am selben Tag in Kraft. Der Artikel enthält im Wesentlichen Bekanntmachungen ohne inhaltliche Begründung zu den einzelnen Bewertungen. Zudem verweist er auf die jeweiligen Beschlussdokumente auf der Website des G-BA.