Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Cobicistat – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII im Rahmen der Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V. In der Sitzung am 1. Oktober 2020 wurden die Wirkstoffe Cobicistat, Apalutamid und Avelumab sowie die Wirkstoffkombination Trifluridin/Tipiracil in die Richtlinie aufgenommen. Die Beschlüsse traten am selben Tag in Kraft und sind auf der Website des G-BA abrufbar. Der Beitrag selbst enthält vor allem Bekanntmachungen der Herausgeber und keine inhaltliche Nutzenbewertung der einzelnen Arzneimittel.