Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Avelumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 1. Oktober 2020 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V. In die vertragsärztliche Versorgung wurden die Wirkstoffe Apalutamid, Cobicistat und Avelumab sowie die Wirkstoffkombination Trifluridin/Tipiracil aufgenommen. Die jeweiligen Beschlüsse traten am selben Tag in Kraft. Der Text verweist darauf, dass die Beschlüsse auf der Website des G-BA abrufbar sind. Inhaltlich handelt es sich um Bekanntmachungen zu Ergänzungen der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie; konkrete Nutzenbewertungen oder D…