Arbeitsrecht: Wann Urlaub verfällt – und wann nicht – Deutsches Ärzteblatt
Neelmeier, E.-M. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erläutert die seit 2019 geänderte Rechtsprechung zum Urlaubsverfall. Ein gesetzlicher Urlaub verfällt am Jahresende nur dann, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten zuvor konkret, transparent und rechtzeitig aufgefordert hat, Urlaub zu nehmen, und auf die Folgen eines Nichtbeantragens hingewiesen hat. Diese Mitwirkungspflichten gelten auch für Teilurlaub sowie für vertraglich zusätzlich geregelte Urlaubstage, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber aktiv wird; auch bei Streit über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bleiben diese Anforderungen beste…