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Arbeitsrecht: Wann Urlaub verfällt – und wann nicht – Deutsches Ärzteblatt

Neelmeier, E.-M. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
600764
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Neelmeier, E.-M.
Ausgabe
Heft 43 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2020-10-23 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag erläutert die seit 2019 geänderte Rechtsprechung zum Urlaubsverfall. Ein gesetzlicher Urlaub verfällt am Jahresende nur dann, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten zuvor konkret, transparent und rechtzeitig aufgefordert hat, Urlaub zu nehmen, und auf die Folgen eines Nichtbeantragens hingewiesen hat. Diese Mitwirkungspflichten gelten auch für Teilurlaub sowie für vertraglich zusätzlich geregelte Urlaubstage, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber aktiv wird; auch bei Streit über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bleiben diese Anforderungen beste…

Schlagworte

Arbeitnehmer Ärztinnen Arbeit Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis Arbeitsleistung Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt