Änderungen des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä), Änderungen der Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (Anlage 4a BMV-Ä) – Deutsches Ärzt…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über Änderungen im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) sowie in der Vereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte (Anlage 4a BMV-Ä) zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Inhaltlich wird geregelt, dass bei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensmonat, wenn zum Zeitpunkt der Arzt- oder Patientenkontakte noch keine elektronische Gesundheitskarte vorliegt, für die Abrechnung bzw. bei Untersuchungen das Ersatzverfahren anzuwenden ist. Zudem wird in den Vordruckregelungen klargestellt, dass im Ersatzverfahren auch der Vertreter des Versicherten beteiligt sein kann, und eine neue Nummer ergänzt,…