Änderung der 57. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. April 1995 (Anlage 2 BMV-Ä), Änderung der 19. Änderung der Vereinbarung über…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text beschreibt Änderungen mehrerer Vereinbarungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zur vertragsärztlichen Versorgung. Kernpunkt ist die Regelung für Säuglinge bis zum vollendeten dritten Lebensmonat: Liegt bei Arztkontakt oder bei Früherkennungsuntersuchungen noch keine elektronische Gesundheitskarte vor, ist für die Abrechnung das Ersatzverfahren anzuwenden. Entsprechend werden der Bundesmantelvertrag-Ärzte, die Vereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte sowie die Regelung zum Blankoformularbedruckungsverfahren angepasst. In den Protokollnotizen und Anhängen werden F…