Sonderregelungen zur Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von SARS-CoV-2 vom 23. März 2020 Artikel 3 Inkrafttreten – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält zwei coronabedingte Sonderregelungen für die vertragsärztliche Versorgung, die von KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart wurden. Zum einen werden Änderungen der Onkologie-Vereinbarung beschrieben: Für das Kalenderjahr 2020 müssen Ärzte wegen der COVID-19-Pandemie statt der üblichen Anforderungen 30 Fortbildungspunkte sowie zusätzlich die Teilnahme an mindestens einer industrieneutralen, von der Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapieberatung oder einer von den Krankenkassen angebotenen Online-Pharmakotherapieberatung nachweisen. Ist diese Teilnahme aus nicht vom Arzt zu vertretenden Gründen…