Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III (QS-RL…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) präzisiert die Qualitätssicherung für Liposuktionen bei Lipödem im Stadium III. Zentrale Neuerung ist ein verbindliches Nachweisverfahren: Vor der ersten Leistungserbringung müssen Krankenhäuser und Vertragsärztinnen bzw. -ärzte die Erfüllung der Mindestanforderungen belegen. Krankenhäuser weisen dies gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen nach; Vertragsärztinnen und -ärzte benötigen vor Ausführung und Abrechnung eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Zudem ist festgelegt, dass Verstöße gegen Mindestanforderu…