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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere bis Ende 2020 verlängerte Sonderregelungen in der ambulanten Versorgung aufgrund der COVID-19-Pandemie. Hervorgehoben wird, dass Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt möglich sind; Fallzahl- und Leistungsbegrenzungen bleiben aufgehoben. Dies gilt auch für zusätzliche Einsatzbereiche wie die Videobehandlung in der psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen, einschließlich neuropsychologischer Therapie sowie funktioneller Entwicklungstherapie in der Sozialpsychiatrie. Ebenfalls verlängert wurden unter anderem die Frist für den Beginn einer Heilmitteltherap…