Bundesrat: Patientendatenschutzgesetz gebilligt – Deutsches Ärzteblatt
Haserück, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 18. September 2020 dem Patientendatenschutzgesetz zugestimmt. Damit wird die elektronische Patientenakte (ePA) gesetzlich verankert: Ab 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten, ab 2022 haben Versicherte einen Anspruch darauf, dass Ärzte Patientendaten eintragen. Die Nutzung bleibt freiwillig; Patientinnen und Patienten sollen eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Zugleich soll die Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur gewährleistet sein. Das Gesetz war im Vorfeld jedoch umstritten, da Verbände, Opposition und der Bundesbeau…