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Bundesrat: Patientendatenschutzgesetz gebilligt – Deutsches Ärzteblatt

Haserück, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
601009
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Haserück, A.
Ausgabe
Heft 39 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2020-09-25 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 dem Patientendatenschutzgesetz zugestimmt. Damit wird die elektronische Patientenakte (ePA) gesetzlich verankert: Ab 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten, ab 2022 haben Versicherte einen Anspruch darauf, dass Ärzte Patientendaten eintragen. Die Nutzung bleibt freiwillig; Patientinnen und Patienten sollen eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Zugleich soll die Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur gewährleistet sein. Das Gesetz war im Vorfeld jedoch umstritten, da Verbände, Opposition und der Bundesbeau…

Schlagworte

Ärzte Gesetz Coronavirus Denken Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt