Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Abemaciclib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält zwei Bekanntmachungen. Erstens beschließt die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband Änderungen am Vertrag über die Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten (Anlage 9.1 BMV-Ä). Dabei werden neue Gebührenordnungspositionen bzw. Codes eingefügt, eine Absatzstruktur angepasst und festgelegt, dass die Leistungen nach den Ziffern 01450 und 01451 zwar erbracht werden können, aber nicht zwingend vorzuhalten sind. Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2020. Zweitens informiert der Gemeinsame Bundesausschuss über die Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XI…