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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Romosozumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
601113
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. September 2020 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie und ergänzte Anlage XII um den neuen Wirkstoff Romosozumab. Mit der Aufnahme werden die Vorgaben zur vertragsärztlichen Verordnung von Arzneimitteln in der gesetzlich Krankenversicherung an den Beschluss angepasst. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der Text enthält außerdem weitere, in derselben Ausgabe veröffentlichte G-BA-Beschlüsse zu Brolucizumab, Fidaxomicin und Riociguat.
Schlagworte
Arzneimittel
Kardiologie
Neurologie
Onkologie
Urologie
Deutsches Ärzteblatt