Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Fidaxomicin – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 3. September 2020 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde der Wirkstoff Fidaxomicin in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Damit ist der Wirkstoff in der vertragsärztlichen Versorgung regelhaft berücksichtigt. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im Umfeld derselben Bekanntmachung werden außerdem weitere Beschlüsse zu Brolucizumab, Riociguat und Romosozumab genannt, die ebenfalls a…