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Heilmittel: Neue Richtlinie greift erst im kommenden Jahr – Deutsches Ärzteblatt

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
601153
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 37 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2020-09-11 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verschiebt das Inkrafttreten der umfassend überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021. Hintergrund ist ein Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die befürchtet, dass die erforderliche Aktualisierung der Praxisverwaltungssoftware nicht rechtzeitig flächendeckend vorliegt. Ohne diese Anpassung könnten fehlerhafte Heilmittelverordnungen entstehen und für Leistungserbringer zusätzlicher Prüfaufwand entstehen. Mit der Verschiebung soll eine einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Vorgaben gewährleistet werden. Im zweiten T…

Schlagworte

Datensätze Finanzierung Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Krebs Deutsches Ärzteblatt